Norwegen weist weitere Flächen zur CO2-Speicherung aus – Einladung an Unternehmen zur Bewerbung um Lizenzen

Für vier Flächen auf dem norwegischen Festlandsockel und in der Barentssee wurden bereits Lizenzen zur Speicherung von Kohlendioxid vergeben©Illustration NPD

Oslo, 2. November 2022. Das Ministerium für Erdöl und Energie hat einen weiteren Bereich zur CO2-Speicherung gemäß der CO2-Speicherverordnung bekannt gegeben. Dieses Gebiet umfasst definierte Blöcke in der Nordsee. Dies ist bereits das fünfte Mal, dass sich Unternehmen um eine Lizenz für die CO2-Speicherung auf dem norwegischen Festlandsockel bewerben können. Die Bewerbungsfrist läuft bis zum 3. Januar 2023, 12:00 Uhr.

Die Einladung enthält eine detailliertere Beschreibung des behördlichen Verfahrens zur Lizenzierung von Flächen zur CO2-Speicherung auf dem norwegischen Schelf.

„Die heutige Bekanntgabe von Flächen zur Speicherung von CO2 ist ein neuer Beweis für das große industrielle Interesse an der Speicherung von CO2 in Norwegen. Die Regierung möchte diese Speicherung erleichtern, um eine neue kommerzielle Industrie in Norwegen zu entwickeln. Das Wichtigste, was wir tun können, ist Wettbewerb zu schaffen, um attraktive Speicherstandorte anzubieten. Dann müssen wir Land für die weitere Exploration möglicher Speicherorte zuweisen, da diese Ankündigung ein neuer Schritt in die Richtung ist“, sagt Öl- und Energieminister Terje Aasland (Ap).

Die Bekanntgabe und mögliche Flächenzuteilung für eine Speichergenehmigung erfolgt nach individueller Beantragung. 

Die für die CO2-Speicherung ausgewiesene Fläche©Norwegian Petroleum Directorate

Der vollständige Mitteilungstext, aktualisierte Karte und Koordinaten der deklarierter Gebiete, HSE-, Umwelt- und Fischereibedingungen sowie weitere Informationen sind auf der Website des Norwegian Petroleum Directorate verfügbar

Aktivitäten zur Untersuchung und Suche nach Unterwasserspeichern für die Speicherung von CO2 sowie die Nutzung, der Transport und die Speicherung von CO2 in solchen Speichern auf dem norwegischen Festlandsockel werden in der Speicherverordnung (Verordnung vom 5. Dezember 2014 Nr. 1517) geregelt. Wer solche Speicher betreiben will, braucht eine Genehmigung entsprechend dieser Verordnung. Darüber hinaus hat die Petroleum Safety Authority am 20. Februar 2020 Vorschriften zur Sicherheit und zum Arbeitsumfeld für den Transport und die Speicherung von CO2 auf dem Festlandsockel (die CO2-Sicherheitsvorschriften) erlassen.

Bisher wurden vier Speichergenehmigungen auf dem norwegischen Festlandsockel – drei in der Nordsee und eine in der Barentssee – erteilt. Eine dieser Lizenzen erhielt Ende Oktober das in Kassel und hamburg ansässige Unternehmen Wintershall Dea.

Wie das Norwegian Petroleum Directorate mitteilt, können Unternehmen, die über das erforderliche Know-how verfügen und industriell gute und rentable Projekte zur Reife gebracht haben, eine an die Bedürfnisse des Unternehmens angepasste Genehmigung beantragen. Der Staat werde einen vorhersehbaren, effizienten und flexiblen Prozess durchführen, um industriellen Akteuren Zugang zu relevanten Speicheroptionen zu verschaffen. Vergaberelevante Flächen werden u. a. zur Sicherstellung des Wettbewerbs bekannt gegeben.


Die NPD hat Gebiete kartiert, die für eine langfristige und sichere CO2-Speicherung geeignet sind, und in einem CO2-Speicheratlas für den norwegischen Festlandsockel zusammengefasst. Alle für die Lagerung auf dem Norwegischen Schelf angekündigten Bereiche sind im Atlas gekennzeichnet.

Finden Sie hier die CO2-Speicherverordnung Nr. 1517 vom 5. Dezember 2014 über die  Ausbeutung von Unterwasserreservoirs auf dem Festlandsockel zur Speicherung von CO2  und über den Transport von CO2  auf dem norwegischen Festlandsockel.

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